PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Karlsruhe bremst erneut den Schnüffelstaat


Achim
19.03.2008, 13:15
Bollwerk Verfassungsgericht: Mit ihrem Eilbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung sperren sich die Karlsruher Richter gegen die weitere Aushöhlung bürgerlicher Rechte. Der Entscheid ist zwar nur ein Teilsieg für den Datenschutz - aber ein mächtiges Signal.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,542337,00.html

webwolf
25.03.2008, 16:39
Köln (ots) - Internetprovider dürfen auf Vorrat gespeicherte Daten nur noch bei Verdacht einer schweren Straftat an die Staatsanwaltschaft herausgeben. Das geht aus einem heute veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts hervor. Mit der Entscheidung wird ein wesentlicher Teil der gerade in Kraft getretenen Vorratsdatenspeicherung zunächst gestoppt.

"Damit dürfte die Abmahnwelle der Musikindustrie gegen deutsche Tauschbörsennutzer vorerst ein Ende haben", erläutert Rechtsanwalt Christian Solmecke aus der Kölner Kanzlei Wilde & Beuger. Der Jurist vertritt über 900 Betroffene in den Filesharing-Verfahren.

"Das Verfassungsgericht sagt klipp und klar, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten nur zur Ermittlung schwerer Straftaten verwendet werden dürfen", macht Solmecke deutlich. "Genau zu diesen schweren Straftaten zählt aber Tausch von Musik im Internet gerade nicht."
Umstritten war bislang, ob die gespeicherten Verbindungsdaten dazu verwendet werden dürfen, um die Bestandsdaten - also die postalische Adresse eines Betroffenen - zu ermitteln. Dem hat das Verfassungsgericht mit der neuerlichen Entscheidung einen Riegel vorgeschoben und jegliche Verwendung der Daten untersagt.

"Es darf allerdings nicht vergessen werden, dass es sich hier nur um eine vorläufige Eilentscheidung aus Karlsruhe handelt", führt Rechtsanwalt Solmecke weiter aus. Provider müssen die Daten auch weiter speichern, dürfen diese aber vorerst nicht herausgeben. Es ist nicht auszuschließen, dass das Urteil in einem späteren Hauptsacheverfahren anders ausfällt und die gespeicherten Daten dann noch nachträglich verwendet werden dürfen.

Weitere Informationen zu diesen und anderen tagesaktuellen juristischen Themen sind auf der Internetseite der Kanzlei WILDE & BEUGER http://www.wb-law.de (http://www.wb-law.de/) zu finden.

webwolf
25.03.2008, 16:41
Respekt vor dem Urteil und pragmatischer Umgang mit der Speicherpflicht sind geboten

Köln/Berlin (ots) - Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) e.V. begrüßt den Eilentscheid des Bundesverfassungsgerichts, der in die richtige Richtung weist. Insbesondere begrüßt der Verband das klare Signal in Richtung Musikindustrie, dass die gespeicherten Daten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten, und nicht etwa zur Aufklärung von Urheberrechtsverletzungen verwendet werden dürfen. Angesichts der heute ergangenen vorläufigen Verwendungsverbote für die zu speichernden Daten ist nach Ansicht von eco ein pragmatischer Umgang mit der gesetzlichen Speicherpflicht geboten. Dazu Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung von eco: "Die Provider müssen das komplexe Projekt der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung, das angesichts einer Vielzahl von neu zu speichernden Daten Monate, wenn nicht Jahre in Anspruch nehmen dürfte, unter großen Unwägbarkeiten in Angriff nehmen. Erst zum Ende des Jahres erwarten wir, dass die technischen Standards der europäischen Telekommunikationsbehörde ETSI vorliegen. Dadurch könnten auch weit gediehene Projekte über den Haufen geworfen werden. Außerdem stehen die Anstrengungen der Unternehmen und die damit verbundenen Millionenkosten unter dem vollen Risiko, durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts zu einer gigantischen Fehlinvestition gemacht zu werden. Deshalb lautet das Gebot der Stunde: Verzicht auf die die Verhängung von Strafen wegen Nichtumsetzung der Speicherpflicht bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren und Ersatz aller Investitionskosten." Unternehmen, die angesichts der rechtlichen und technischen Unwägbarkeiten ihre Projekte zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig stoppen, sollen nach Auffassung von eco nicht dafür belangt werden. Die gesetzlich vorgesehenen Ordnungs- und Bußgelder für säumige Unternehmen sollten zumindest so lange nicht verhängt werden, bis Klarheit über die Speicherpflicht besteht. Dazu Oliver Süme: "Allein die Internetwirtschaft muss 332 Millionen Euro für Hard- und Software zur Vorratsdatenspeicherung ausgeben. Es ist nicht akzeptabel, wenn Unternehmen und damit mittelbar die Verbraucher gezwungen werden, dieses Geld zum Fenster hinaus zu werfen." eco (www.eco.de (http://www.eco.de/)) ist seit über zehn Jahren der Verband der Internetwirtschaft in Deutschland. Die mehr als 300 Mitgliedsunternehmen beschäftigen über 200.000 Mitarbeiter und erwirtschaften einen Umsatz von ca. 40 Mrd Euro jährlich. Im eco-Verband sind die rund 130 Backbones des deutschen Internet vertreten. Verbandsziel ist es, die kommerzielle Nutzung des Internet voranzutreiben, um die Position Deutschlands in der Internet-Ökonomie und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Der eco-Verband versteht sich als Interessenvertretung der deutschen Internetwirtschaft gegenüber der Politik, in Gesetzgebungsverfahren und in internationalen Gremien.